Heiraten im Ausland


Die evangelische Trauung

Diese Trauung wird vom zuständigen Gemeindepfarrer übernommen. Unter Absprache  mit diesem Pfarrer, ist die Eheschließung auch in einer anderen Kirche durch einen anderen Pfarrer möglich.
Sollte ein Partner katholisch sein und die Zermonie aber evangelisch abgehalten werden, braucht man ein Einverständnis des zuständigen katholischen Pfarrers, sonst wird die Trauung in der katholischen Kirche nicht anerkannt.
Es liegt im Ermessen des Pfarrers, ob er ein zweites Mal kirchlich traut, wenn bereits eine Scheidung vorliegt. In der Regel wird jedoch nur einmal kirchlich getraut.


Benötigte Dokumente

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Taufschein (ausgestellt durch Pfarramt der Gemeinde wo getauft wurde - 6 Monate Gültigkeit)
  • Konfirmationsurkunde
  • Bescheinigung über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung
  • Heiratsurkunde vom Standesamt (muss spätestens vor der Trauung vorgelegt werden)


Allgemeiner Ablauf der evangelischen Trauung

  • der Pfarrer holt das Brautpaar vor der Kirche ab, während die Gäste in der Kirche versammelt sind

  • Einzug bei Orgelspiel
  • Votum und Begrüßung
  • Ankündigung vom Pfarrer (zum Filmen, Fotografieren, wofür die Kollekte ist -
    darf das Brautpaar wählen)
  • Eingangspsalm (darf Brautpaar auswählen)
  • Lied
  • Eingangsgebet
  • Ansprache zum Trauspruch
  • Lied, Musik- oder Orgelstück
  • Lesungen
  • Gebet zur Trauung
  • Trauhandlung mit Traufrage, Ringwechsel und Segen
  • Lied
  • Fürbittengebet (können von Verwandten und Freunden gehalten werden)
  • Vater unser
  • Überreichung der Traubibel an das Brautpaar
  • Segen
  • Auszug: Begleitung des Brautpaares durch den Pfarrer, der sich an der Kirchtür verabschiedet

(Angaben sind ohne Gewähr)

Anzeigen