Die evangelische Trauung Diese Trauung wird vom zuständigen Gemeindepfarrer
übernommen. Unter Absprache mit diesem Pfarrer, ist die Eheschließung
auch in einer anderen Kirche durch einen anderen Pfarrer möglich.
Sollte ein Partner katholisch sein und die Zermonie aber evangelisch abgehalten werden, braucht man ein Einverständnis des zuständigen katholischen Pfarrers, sonst wird die Trauung in der katholischen Kirche nicht anerkannt. Es liegt im Ermessen des Pfarrers, ob er ein zweites Mal kirchlich traut, wenn bereits eine Scheidung vorliegt. In der Regel wird jedoch nur einmal kirchlich getraut. Benötigte Dokumente
Allgemeiner Ablauf der evangelischen Trauung
(Angaben sind ohne Gewähr)
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