Anmeldung zur standesamtlichen Trauung

Seit dem 1. Juli 1998 muss man kein Aufgebot mehr bestellen. Die Heiratsabsicht wird nicht mehr offiziell ausgehängt und man benötigt keine Trauzeugen mehr (freiwillig).
Angemeldet wird die Eheschließung am Haupt- oder Nebenwohnsitz eines Partners.
Wenn man an einem anderen Ort heiraten möchte, erhält man eine Art Überweisung für das dortige Standesamt.
Der Standesbeamte überprüft die Papiere auf Vollständigkeit. Sind diese in Ordnung, erteilt er eine Genehmigung zum Heiraten, die 6 Monate Gültigkeit hat. Eher wird kein Trauungstermin vergeben. Es ist aber oft eine Terminvormerkung möglich.
Es kann bei der Anmeldung auch der Familienname festgelegt werden. Seit 1. April 1994 ist das geschlechtsneutrale Namensrecht in Kraft:


Variante 1:   Es wird sich auf einen Namen geeinigt.

Variante 2:   Jeder behält seinen Namen. Für Kinder muss ein Familienname festgelegt werden.

Variante 3:   Ein Partner kann einen Doppelnamen tragen. Die Reihenfolge ist frei wählbar.

benötigte Dokumente

  • Abstammungsurkunde (wird vom Standesamt des Geburtsortes ausgestellt) oder
    beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern (nicht Familienstammbuch)

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass


  • aktuelle (nicht älter als einen Monat) Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes


Besonderheiten:

  • Nachweis über akademischen Grad, wenn dieser eingetragen werden soll


  • bei gemeinsamen Kind; Geburtsurkunde und  Vaterschaftserklärung vorlegen, Kind wird
    automatisch ehelich nach der Trauung


  • geschiedener Partner; es werden die alte Heiratsurkunde und das Scheidungsurteil benötigt

  • verwitweter Partner; es werden die alte Heiratsurkunde und die Sterbeurkunde des
    verstorbenen Partners gebraucht


Beide Partner müssen volljährig sein, da die Ehe rein rechtlich ein Vertrag ist. Sollte ein Partner zwischen 16 Jahren und der Vollendung des 18. Lebensjahres sein, braucht er die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters. Sind beide minderjährig, darf die Ehe nicht geschlossen werden. Ausgeschlossen ist eine Heirat zwischen Geschwistern und Verwandten 1. Grades.

Bei Adoption, wenn man Kinder aus vorangegangenen Ehen hat oder ein Partner  Ausländer ist, können weitere  Dokumente erforderlich sein. Hierüber informiert das Standesamt. Auch gleichgeschlechtliche Ehen sind inzwischen möglich.


Zermonie

Die Gestaltung der Zermonie ist häufig abhängig vom Standesbeamten und kann zwischen 10 und 45 Minuten dauern. Die Brautleute geben sich das JA - Wort, wonach der Beamte sie zu rechtmäßig verbundenen Eheleuten erklärt. Es folgt der Ringetausch und das Unterschreiben der notwendigen Dokumente. Danach wird die Ehe ins Hochzeitsregister eingetragen.


Gebühren

Anmeldung   ca. 33,00 Euro

Gebühren bei Anmeldung mit ausländischen Recht ca. 55,00 Euro

Erstellung Abschrift Familienbuch ca. 8,00 Euro

Abstammungsurkunde ca. 7,00 Euro

Nachprüfung der Ehefähigkeit durch ein anderes Standesamt ca. 33,00 Euro

Eheschließung ausserhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes ca. 55,00 Euro

Anlegung eines Familienbuchs auf Antrag ca. 33,00 Euro

Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung ca. 7,00 Euro

Kosten für Familienstammbuch je nach Ausführung

(Angaben sind ohne Gewähr)

 

Artikel über Trauung ohne Standesamt

Quelle: www.spiegel-online.de

SPD-Innenexperte hat Bedenken gegen neue Kirchenehen

Von Björn Hengst

Paare dürfen sich ab 2009 ohne standesamtliche Trauung das Jawort  geben: in ihrer Kirche, ohne dass der Staat beteiligt ist. Sie  bekommen dann zwar keinerlei Anerkennung durch die Behörden - trotzdem  gibt es jetzt in der SPD Bedenken: Droht eine symbolische Begünstigung von Zwangsehen?

Hamburg - 133 Jahre lang war es verboten - doch ab 2009 will der  Gesetzgeber die kirchliche Trauung in Deutschland offiziell für Paare  erlauben, die nicht standesamtlich heiraten wollen. Diese Neuregelung  findet sich mit vielen weiteren Änderungen im neuen Personenstandsgesetz, das Bundestag und Bundesrat 2007 ohne größeres  Aufsehen verabschiedet hatten.


Trauung: Künftig auch ohne Standesamt möglich
Dem neuen Gesetz zufolge begehen Pfarrer und Priester künftig keine  Ordnungswidrigkeit mehr, wenn sie ein Paar trauen, das zuvor nicht die  zivilrechtliche Ehe geschlossen hat. Die bisher geltenden Paragrafen  67 und 67a werden dafür gestrichen. Wer sich auf diese Weise das Jawort gibt, hat allerdings keine besonderen Rechte - denn der Staat sieht solche Paare als nichteheliche Gemeinschaften an. Privilegien bei Steuern, Rente oder Unterhalt bleiben jenen vorbehalten, die auf  dem Standesamt eine Ehe schließen.

Faktisch ändert sich durch das neue Gesetz offenbar wenig - denn seit  Jahrzehnten seien keine Bußgelder mehr gegen Pfarrer verhängt worden,  die gegen die Paragrafen verstießen, sagt der Bundestagsabgeordnete Stephan Mayer SPIEGEL ONLINE. Der innenpolitische Sprecher der  CSU-Landesgruppe erwartet keine "gravierenden Auswirkungen in der  Praxis": Man habe "zwei Ordungswidrigkeitstatbestände gestrichen, die  seit 1953 nicht mehr mit Bußgeldern geahndet wurden".

Trotzdem hat das Thema jetzt durch einen Aufsatz in der juristischen  "Zeitschrift für das gesamte Familienrecht" größere Aufmerksamkeit  bekommen - denn tatsächlich bedeutet die Neuerung die endgültige  Loslösung der kirchlichen von der staatlichen Ehe und damit einen  Endpunkt der Säkularisierung, die unter Bismarck begonnen hatte.

In der SPD provoziert diese neue Staatsfreiheit des Jaworts inzwischen doch Bedenken. Es könne sein, dass die Neuregelung "Nebenwirkungen  hat, die wir nicht bedacht haben", sagt Dieter Wiefelspütz,  innenpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, SPIEGEL ONLINE. Er sieht das Risiko, dass problematische Eheschließungen vor allem in nicht-christlichen Religionsgemeinschaften symbolisch aufgewertet werden: "Begünstigen wir möglicherweise arrangierte Ehen und  Zwangsverheiratungen, die nur nach religiösem Ritus stattfinden?"  Möglicherweise habe "die Politik hier ein Eigentor geschossen". Man  müsse sich die beschlossene Regelung jetzt genau anschauen, "im Moment  kann ich den Sinn jedenfalls nicht erkennen".

Die christlichen Kirchen äußerten sich in ersten Reaktionen zurückhaltend über die beschlossene Neuregelung - sie finden sie tendenziell überflüssig. Das Nebeneinander von kirchlicher Hochzeit und staatlicher Trauung sei "eine in Jahrhunderten bewährte Praxis -  daran ändert sich nichts", sagte Hermann Barth, Präsident des Kirchenamts der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Ähnlich äußerte sich die Deutsche Bischofskonferenz der Katholiken: Die enge  Verbindung von kirchlicher und staatlicher Trauung habe sich "als 
sinnvoll erwiesen", sagte Sprecherin Stefanie Uphues.

Quelle: www.spiegel-online.de



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